Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl als 4 kW ansonsten vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jedes mal mit nicht eine größere anzahl denn zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigk